Wie Sie sich den ReparaturBONUS sichern können
Der ReparaturBONUS ist ein öffentlich finanziertes Förderprogramm, das Bürgerinnen und Bürger darin unterstützt, defekte Haushaltsgeräte und Mobiltelefone reparieren zu lassen, anstatt sie direkt zu entsorgen. Ziel des Programms ist es, die Lebensdauer von Geräten zu verlängern, Abfall zu vermeiden und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Wir von PRO REPAIR befürworten diese Initivative.
Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse für Reparaturen, um die Nutzer zu ermutigen, die Möglichkeit der Wiederverwertung zu nutzen. Wer den ReparaturBONUS nutzen kann, wie hoch die Fördersumme ist und welche Kriterien erfüllt sein müssen, erfährst du jetzt.
Inhaltsverzeichnis
Wer kann von dem ReparaturBONUS profitieren?
Wie hoch ist die Förderung?
ReparaturBONUS in Sachsen
In Sachsen beträgt die Förderhöhe 50% des Rechnungsbetrages, wobei dieser mindestens 75 Euro betragen muss. Zudem ist die Förderung auf maximal 200 Euro begrenzt. Die Abwicklung und Auszahlung des ReparaturBONUS übernimmt die SAB - die Sächsische Aufbaubank. Über das Förderportal der SAB können persönliche Angaben sowie die Reparaturrechnung eingereicht und der Zuschuss beantragt werden.
ReparaturBONUS in Berlin
In Berlin werden ebenfalls 50% der Reparaturkosten erstattet. Auch hier ist die Förderung auf maximal 200 Euro begrenzt. Die Rechnungssumme der Reparatur muss dabei mindestens 75 Euro inkl. Mehrwertsteuer betragen. Bei einer Eigenreparatur in einem Repair Café oder bei einer Reparatur Initiative werden sogar 100% des Ersatzteilpreises übernommen. Die Antragstellung erfolgt online im elektronischen Antrags- und Verwaltungssystem der IBB Business Team GmbH und ist bis zum 31.12.2024 möglich.
ReparaturBONUS in Thüringen
In Thüringen beträgt der Bonus 50% des Bruttobetrages der Reparaturrechnung. Die Rechnungssumme für die Reparatur muss bei mindestens 50 Euro inklusive Mehrwertsteuer liegen. Bei Reparaturen in Repair-Cafés erhalten Sie eine Förderung von 100% der Kosten für das verbaute Ersatzteil, wobei die Rechnung für das Ersatzteil mindestens 25 Euro inklusive Mehrwertsteuer betragen muss. Jede Person kann maximal 100 Euro pro Kalenderjahr erhalten. Zuständig für die Abwicklung des ReparaturBONUS ist die Verbraucherzentrale Thüringen.
Was müssen Sie beachten, wenn Sie den ReparaturBONUS in Anspruch nehmen möchten?
Um an der Initiative ReparaturBONUS teilnehmen zu können, gibt es einige wichtige Kriterien, die erfüllt sein müssen. Diese Kriterien sind darauf ausgelegt, sowohl die Nutzer als auch die Umwelt zu schützen und sicherzustellen, dass die Initiative effektiv ist.
Hier sind wesentliche Punkte zum ReparaturBONUS, die Sie beachten sollten:
- Geräteart: Der ReparaturBONUS gilt hauptsächlich für bestimmte Haushaltsgeräte und Mobiltelefone. Es ist wichtig, dass Ihr Gerät in die Liste der förderfähigen Geräte fällt. Dazu zählen beispielsweise Kaffeemaschinen, Toaster, Waschmaschinen, Handys und Tablets.
- Reparaturbedürftigkeit: Ihr Gerät muss reparaturbedürftig sein. Dies bedeutet, dass es bereits defekt oder funktionsunfähig ist. Ein einfacher Austausch von Teilen oder die Durchführung kleinerer Wartungsarbeiten ist nicht ausreichend, um für den Bonus in Frage zu kommen.
- Fachbetrieb: Die Reparatur muss von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Es ist ratsam, sich vorher zu informieren, welche Werkstätten an dem Programm teilnehmen, um sicherzugehen, dass Sie bei einem geeigneten Anbieter anfragen. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Repair-Points
- Antrag: Um den ReparaturBONUS zu erhalten, müssen Sie einen Förderantrag stellen. Hierbei sind eventuell bestimmte Unterlagen nötig, wie zum Beispiel ein Nachweis über die Reparaturkosten und eine Beschreibung des defekten Geräts.
- Fristen und Höchstbeträge: Informieren Sie sich über eventuelle Fristen für die Antragstellung und die maximalen Zuschüsse, die im Rahmen des Programms gewährt werden können. Es gibt festgelegte Höchstbeträge, die je nach Gerät oder Reparaturart variieren können.
- Eigenanteil: Auch wenn der ReparaturBONUS finanzielle Unterstützung bietet, müssen Sie in der Regel einen Eigenanteil tragen. Das sollte bei der Planung Ihres Budgets berücksichtigt werden.
7 Fakten, die für den ReparaturBONUS sprechen
I. Umweltschutz und Ressourcenschonung
II. Kostenersparnis
III. Förderung lokaler Wirtschaft
IV. Längere Lebensdauer der Geräte
V. Bewusstseinsförderung und Wissensvermittlung
VI. Positive Beiträge zur Kreislaufwirtschaft
VII. Engagement für Nachhaltigkeit
Indem Sie sich für die Reparatur und Wiederverwendung einsetzen, setzen Sie ein Zeichen für Nachhaltigkeit. Ihre Entscheidung, defekte Geräte reparieren zu lassen, kann auch andere dazu inspirieren, ähnliche Schritte zu unternehmen. So schaffen Sie eine Gemeinschaft von umweltbewussten Bürgerinnen und Bürgern, die aktiv zur Veränderung beitragen.